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Verkehrsschild Zusatzzeichen Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt


MaterialgruppeAlu RA1/C
VerordnungStVO
Befestigungsartzum Verschrauben
Eigenschaftretroreflektierend
Formrechteckig
SymbolAbschleppsymbol
LieferformEinzelstück
MaterialAluminium
ReflexionsklasseTyp RA1/C
Verordnung Ordnungsnummer2046
Breite42,0 cm
Höhe31,5 cm
Stärke2,0 mm

Bestell-Nr.: 530.6118

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Nr. 2046 - Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Material:

Aluminium Typ 1, retroreflektierend ausgerüstet, in StVO-Ausführung mit RAL-Gütezeichen
Extrem widerstandsfähig.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -40 bis +120
Nachträglich beschriftbar --

Bestell-Nr.: 530.6118

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Verkehrszeichen, Nr. 2046

Verfügt ein Betrieb über ein Außengelände, so ist dieses mit entsprechenden Verkehrszeichen auszustatten. Mit Verkehrsschildern lässt sich zudem verhindern, dass an unerwünschten Stellen auf dem Betriebsgelände geparkt wird. Diese Bereiche müssen entsprechend gekennzeichnet und überwacht werden, damit diese stets freigehalten werden. Haltverbotsschilder sind deshalb auch zur Markierung von Privatparkplätzen, Ladezonen oder privaten Ausfahrten erhältlich. Durch Parkverbotsschilder verhindern Sie das Zuparken von Firmen- oder reservierten Parkplätzen, zudem kennzeichnen Sie unmissverständlich Parkplätze vor Ihren Türen, Toren und Einfahrten.

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