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Warnschilder normgerecht

Warnzeichen nach BGV A8, ASR A1.3, DIN 4844-2, ISO 7010

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Stärke

Materialgruppe

Form

B × H

Temperaturbeständig bis [Grad]

Breite

Höhe

Seitenlänge

Warn-Kombischild
mit einem Warn-Lagerschild, Folie, SL 20,0 cm, Warnung vor optischer Strahlung,

und max. 30 Zeichen Text nach Wahl

SN EN ISO 7010 W027 + Zusatztext

ASR A1.3 W027 + Zusatztext

ab 160,53 CHF / STK inkl. MwSt.
ab 148,50 / STK exkl. MwSt.
ab 47,24 CHF / STK inkl. MwSt.
ab 43,70 / STK exkl. MwSt.
ab 111,34 CHF / STK inkl. MwSt.
ab 103,00 / STK exkl. MwSt.

Warn-Kombischild
Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung

mit max. 20 Zeichen Text nach Wahl

SN EN ISO 7010 W012 + Zusatztext

ASR A1.3 W012 + Zusatztext

verschiedene Ausführungen erhältlich

ab 109,72 CHF / STK inkl. MwSt.
ab 101,50 / STK exkl. MwSt.
ab 7,35 CHF / STK inkl. MwSt.
ab 6,80 / STK exkl. MwSt.
ab 11,67 CHF / STK inkl. MwSt.
ab 10,80 / STK exkl. MwSt.
ab 11,67 CHF / STK inkl. MwSt.
ab 10,80 / STK exkl. MwSt.
ab 13,51 CHF / STK inkl. MwSt.
ab 12,50 / STK exkl. MwSt.

Warn-Kombischild
Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung

mit max. 30 Zeichen Text nach Wahl

SN EN ISO 7010 W012 + Zusatztext

ASR A1.3 W012 + Zusatztext

verschiedene Ausführungen erhältlich

ab 137,29 CHF / STK inkl. MwSt.
ab 127,00 / STK exkl. MwSt.

Warnschilder bei wolkdirekt:

  • Warnung vor einem Risiko oder einer Gefahr im Sinne der ASR A1.3.
  • Schützen Sie Betrieb und Mitarbeiter.
  • Individuelle Gestaltung möglich.

Das sollten Sie über unsere normgerechten Warnschilder wissen:

Normgerechte Warnschilder bei wolkdirekt

Warnschilder sind für viele betriebliche Bereiche die einfachste Möglichkeit, um in Ihrem Betrieb für Sicherheit zu sorgen. Warnzeichen weisen auf Gefahren hin, die von bestimmten Sachverhalten, dem Vorhandensein gefährlicher Substanzen, radioaktiven Stoffen oder von gefährlichen Anlagen ausgehen. Durch Warnschilder nach BGV A8, DIN 4844 und ASR A1.3 oder der neuen EN ISO 7010 warnen Sie Ihre Mitarbeiter vor Risiken und kommen gleichzeitig den gesetzlichen Bestimmungen nach. Das Piktogramm auf dem Warnschild zeigt dabei an, vor welcher Gefahr konkret gewarnt wird.

Die Warnschilder bei Schärer+Kunz entsprechen entweder der aktuellen Kennzeichnungsnorm oder sind durch Praxiserprobung etabliert. Genormte Schilder kommen vor allem dort zum Einsatz, wo eine zwangsläufige Beschilderung verpflichtend ist. Frei gestaltete Warnschilder wiederum sind für speziellere Fälle konzipiert. In unserem Sortiment können Sie zwischen unterschiedlichen Materialien, Größen und Stückzahlen auf Bogen/Rolle wählen.

Warnzeichen dienen der Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz sowie in öffentlichen Bereichen und zählen damit zu den Sicherheitszeichen. Sie geben explizite Hinweise auf Gefahrenquellen am Arbeitsplatz, um die Gesundheit der dort arbeitenden Personen zu schützen. Zu diesem Zweck haben die Berufsgenossenschaften einheitliche Symbole entwickelt, die beteiligte Personen vor Schaden schützen sollen. Für die rechtskonforme Kennzeichnung ist grundsätzlich nach ASR A1.3, DIN EN ISO 7010 und DIN 4844-2 zu kennzeichnen. Die ASR A1.3 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereiches die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten für nahezu alle Arbeitsstätten in Deutschland. Da in der ASR A1.3 nur die wichtigsten Sicherheitszeichen aufgenommen wurden, sind bei der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ebenso die DIN EN ISO 7010 sowie die DIN 4844-2 zu berücksichtigen. Mit den Warnschildern mit Blitzpfeil nach neuester ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010 können Sie beispielsweise normgerecht vor gefährlicher Spannung warnen.

Grundsätzlich kann zwischen allgemeinen und konkreten Warnhinweisen unterschieden werden. Warnzeichen mit einem allgemeinen Hinweis müssen mit darunter angebrachten zusätzlichen Tafeln weiter konkretisiert werden. Dies ist beispielsweise bei dem Warnzeichen, auf dem ein Ausrufezeichen abgebildet ist, der Fall.

Unverzichtbarer Begleiter im Arbeitsalltag

Dem Arbeitsschutz kommt eine besondere Bedeutung zuteil, da der Arbeitgeber gegenüber dem Gesetzgeber, den Unfallversicherungen und den Mitarbeitern sowie Besuchern des Betriebes in der Verantwortung steht. Aus diesem Grund sollte kein Bereich eines Unternehmens in Bezug auf die Arbeitssicherheit vernachlässigt werden.

So muss beispielsweise bei Glatteis mit einem Warnaufsteller vor Rutschgefahr gewarnt werden. Fehlt dieser und es kommt zu einem Unfall, kann der Unternehmer in vollem Umfang für die entstandenen Schäden, egal ob materieller oder körperlicher Art, haftbar gemacht werden. Selbst in Büroräumen bestehen bestimmte Gefahren, auf die mit einem Warnzeichen hingewiesen werden müssen. Auch wenn bestimmte Gefahren nur periodisch auftreten, sollten diese Gefahren nicht unterschätzt werden.

Warnschilder zwingend erforderlich

Hier eine kleine Auswahl der bei Schärer+Kunz erhältlichen Warnschilder, mit dem Hinweis, wann diese zwingend erforderlich sind:

  • Warnung vor Flurförderfahrzeugen (BGV A8 W 07): Muss überall dort angebracht werden, wo eine Unfallgefährdung durch Gabelstapler oder andere Flurförderfahrzeuge möglich ist.
  • Warnung vor Gehörschäden (BGV A8 W 84): Ist überall dort anzubringen, wo der Beurteilungspegel von 85 dB überschritten wird. Auch dann, wenn die Überschreitung nur geringfügig ist!
  • Warnung vor Hindernissen am Boden (ISO 7010 W007): Muss überall dort warnen, wo es durch Hindernisse auf dem Boden zu Unfällen kommen könnte.
Sprechen Sie uns an Haben Sie Fragen zu Produkten in unserer Kategorie Warnschilder?
Bitte benutzen Sie unser Kontaktformular oder sprechen Sie uns an: Tel.: Hotline 0800 / 2435 40

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