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Verkehrsschild Verbot für Fußgänger VZ: 259


VorschriftStVO - Nr. 259
MaterialgruppeAlu RA1/C
VerordnungStVO
Befestigungsartzum Verschrauben
Eigenschaftretroreflektierend
Formrund
SymbolVerbot für Fußgänger
LieferformEinzelstück
MaterialAluminium
ReflexionsklasseTyp RA1/C
Verordnung Ordnungsnummer259
Durchmesser42,0 cm
Stärke2,0 mm

Bestell-Nr.: 530.5733

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Safetymarking® Verkehrsschild Verbot für Fußgänger VZ: 259

Retroreflektierendes Verkehrsschild nach StVO 

  • Reflexionsklasse RA1 Folienaufbau C
  • erfüllt DIN 67520 und DIN 6171
  • RAL-Gütezeichen
  • Aufbau C = Mikroprismen Technologie
  • Grundmaterial: 2,0 mm Aluminium
  • Qualität Made in Germany

StVO-Ausführung mit RAL Gütezeichen: Zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen

Bedeutung: Das Betreten des Straßenabschnittes ist für Fußgänger verboten

Handlungsempfehlung: Dieses Straßenschild steht meist an stark befahrenen Straßen und sollte nicht betreten werden. Hier sind nur Autos und Radfahrer erlaubt

Material:

Aluminium Typ 1, retroreflektierend ausgerüstet, in StVO-Ausführung mit RAL-Gütezeichen
Extrem widerstandsfähig.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -40 bis +120
Nachträglich beschriftbar --

Bestell-Nr.: 530.5733

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Einsatz Verkehrszeichen Verbot für Fußgänger

Es kann Bereiche auf einem Betriebsgelände geben, die nicht ohne ein erhebliches Unfallrisiko seitens der Fußgänger genutzt werden können. Dies können beispielweise Staplerwege sein. Um Gefahren zu vermeiden, sollten diese Bereiche für Fußgänger verboten und deutlich gekennzeichnet werden. Um schon von Weitem vor der Gefahr gewarnt zu werden, ist auf dem runden Schild mit rotem Rand ein Fußgänger abgebildet.

 

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