Bitte wählen Sie aus folgenden Artikeln:
Artikelname | Durchmesser | Materialgruppe | Bestell-Nr. | |
![]() | nach StVO | 42,0 cm | Alu RA1/C | 530.5733 |
![]() | nach StVO | 60,0 cm | Alu RA1/C | 530.5734 |
![]() | nach StVO | 42,0 cm | Alu RA2/C | 570.5733 |
![]() | nach StVO | 60,0 cm | Alu RA2/C | 570.5734 |
weitere Größen und Materialien auf Anfrage
Retroreflektierendes Verkehrsschild nach StVO
StVO-Ausführung mit RAL Gütezeichen: Zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen
Bedeutung: Das Betreten des Straßenabschnittes ist für Fußgänger verboten
Handlungsempfehlung: Dieses Straßenschild steht meist an stark befahrenen Straßen und sollte nicht betreten werden. Hier sind nur Autos und Radfahrer erlaubt
Material:
Aluminium Typ 1, retroreflektierend ausgerüstet, in StVO-Ausführung mit RAL-Gütezeichen
Extrem
widerstandsfähig.
Witterungsbeständig | ja |
Temperaturbeständig in °C | -40 bis +120 |
Nachträglich beschriftbar | -- |
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
ADCO Schilderfabrik GmbH | Zum Kottland 9 | 46414 Rhede | info@adco-rhede.de
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Es kann Bereiche auf einem Betriebsgelände geben, die nicht ohne ein erhebliches Unfallrisiko seitens der Fußgänger genutzt werden können. Dies können beispielweise Staplerwege sein. Um Gefahren zu vermeiden, sollten diese Bereiche für Fußgänger verboten und deutlich gekennzeichnet werden. Um schon von Weitem vor der Gefahr gewarnt zu werden, ist auf dem runden Schild mit rotem Rand ein Fußgänger abgebildet.