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Nach der BGV A1 §24 Abs. 6 muss jede Erste-Hilfe-Leistung im Unternehmen aufgezeichnet werden.
Die Aufbewahrungsfrist für Verbandbücher beträgt 5 Jahre.
Inhalt: 20 Seiten
Zwei Ausführungen:
Verbandbuch DIN A5 mit vorgedruckten Spalten
Verbandbuch DIN A4 mit vorgedruckten Spalten
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
flyeralarm GmbH | Alfred-Nobel-Str. 18 | 97080 Würzburg | info@flyeralarm.de
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Nach BG-Vorschrift A1 müssen Verletzungen und Unfälle in Betrieben und Behörden ordnungsgemäß dokumentiert werden. Um dieser Aufzeichnungspflicht nachzugehen, empfiehlt sich ein Verbandbuch, mit dessen Hilfe Erste-Hilfe-Leistungen fachmännisch dokumentiert werden können. Gerade in Sanitäts-, Untersuchungsräumen und Erste-Hilfe-Stationen kommt Verbandbüchern eine besondere Bedeutung zuteil. Zur Gunsten der Zweckmäßigkeit weist das Verbandsbuch von Schärer+Kunz vorgedruckte Spalten auf.
Im Fall eines Unfalls sind folgende Angaben zu machen:
Folgende Angaben sind bei Erste-Hilfe-Leistungen zu leisten:
Die Dokumentation von Art und Umfang der Verletzung gewährleistet, dass noch nach Jahren der Unfallhergang nachvollziehbar bleibt.
Es besteht eine Aufbewahrungspflicht für Verbandbücher. Nach der letzten Eintragung sind Verbandbücher noch mindestens fünf Jahre aufzubewahren.