suk
0800 / 2435 40 gebührenfrei*
Online-Rabatt 3%

 

Verbandbuch DIN A4 zur Eintragung von Erste Hilfe-Leistungen mit vorgedruckten Spalten


DIN FormatDIN A4
EinsatzbereichErste Hilfe
MarkePersonalSafety

Bestell-Nr.: 900.7514

11,24 CHF inkl. MwSt.
10,40 CHF zzgl. MwSt.

zzgl. Versandkosten

STK
Anlieferung in 6 - 8 Tagen
auf externem Lager 187 Stück
genaues Lieferdatum siehe unsere AB



💡 Bitte melden Sie sich an, um Artikel auf Ihrer Merkliste speichern zu können.


Erste Hilfe Verbandbuch

Nach der BGV A1 §24 Abs. 6 muss jede Erste-Hilfe-Leistung im Unternehmen aufgezeichnet werden.

Die Aufbewahrungsfrist für Verbandbücher beträgt 5 Jahre.

Inhalt: 20 Seiten

 

Zwei Ausführungen:
Verbandbuch DIN A5 mit vorgedruckten Spalten

Verbandbuch DIN A4 mit vorgedruckten Spalten

Bestell-Nr.: 900.7514

Frage zum Produkt?



Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung

flyeralarm GmbH | Alfred-Nobel-Str. 18 | 97080 Würzburg | info@flyeralarm.de

Was sollte alles dokumentiert werden?

Nach BG-Vorschrift A1 müssen Verletzungen und Unfälle in Betrieben und Behörden ordnungsgemäß dokumentiert werden. Um dieser Aufzeichnungspflicht nachzugehen, empfiehlt sich ein Verbandbuch, mit dessen Hilfe Erste-Hilfe-Leistungen fachmännisch dokumentiert werden können. Gerade in Sanitäts-, Untersuchungsräumen und Erste-Hilfe-Stationen kommt Verbandbüchern eine besondere Bedeutung zuteil. Zur Gunsten der Zweckmäßigkeit weist das Verbandsbuch von Schärer+Kunz vorgedruckte Spalten auf.

Im Fall eines Unfalls sind folgende Angaben zu machen:

  • Name des Verletzten
  • Datum und Uhrzeit des Unfalls
  • Arbeitsbereich / Ort des Unfalls
  • Unfallhergang
  • Art und Umfang der Verletzung
  • Namen der Zeugen

Folgende Angaben sind bei Erste-Hilfe-Leistungen zu leisten:

  • Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe
  • Art und Weise der Erste-Hilfe Maßnahmen
  • Arbeitsbereich / Ort des Unfalls
  • Name des Erste-Hilfe-Leistenden

Die Dokumentation von Art und Umfang der Verletzung gewährleistet, dass noch nach Jahren der Unfallhergang nachvollziehbar bleibt.

Aufbewahrungspflicht

Es besteht eine Aufbewahrungspflicht für Verbandbücher. Nach der letzten Eintragung sind Verbandbücher noch mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

 

Zurück zum Seitenanfang