Privatweg Durchgang verboten
Bestell-Nr.: 110.5292Hinweisschild zur Grundbesitzkennzeichnung: Durchgang verboten
Grundbesitzer können aufgrund des Hausrechts den Zutritt bzw. den Durchgang zu ihrem Grundstück verbieten. Grundstücke, die wohlmöglich aussehen wie Seitenwege, freie Flächen oder auch eine großzügige Fläche ohne Begrenzung aufweisen, wirken sehr einladend und sind nicht zwingend als Privatgrundstück zu erkennen. Die Grundbesitzkennzeichnung „Durchgang verboten“ macht hingegen deutlich, das Privatgrundstück nicht näher zu betreten bzw. zu durchqueren.
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