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Verkehrsschild Zusatzzeichen Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt VZ: 1053-30


MaterialgruppeAlu RA1/C
VerordnungStVO
Befestigungsartzum Verschrauben
Eigenschaftretroreflektierend
Formrechteckig
TextParken in gekennzeichneten Flächen erlaubt
LieferformEinzelstück
MaterialAluminium
ReflexionsklasseTyp RA1/C
Verordnung Ordnungsnummer1053-30
Breite42,0 cm
Höhe23,1 cm
Stärke2,0 mm

Bestell-Nr.: 530.6095

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Nr. 1053-30 - Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt

Material:

Aluminium Typ 1, retroreflektierend ausgerüstet, in StVO-Ausführung mit RAL-Gütezeichen
Extrem widerstandsfähig.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -40 bis +120
Nachträglich beschriftbar --

Bestell-Nr.: 530.6095

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Einsatz Zusatzzeichen "Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt"

Das weiße Zusatzschild mit schwarzem Text erlaubt das Parken in gekennzeichneten Flächen auf dem Betriebsgelände. Die dafür ausgewiesenen Flächen sind entweder durch eine Parkplatzmarkierung oder durch farblich markierte Pflastersteine gekennzeichnet. Das Parken außerhalb der dafür markierten Flächen ist unzulässig. Das Zusatzzeichen gilt nur in Verbindung mit einem verkehrsregelnden Verkehrszeichen. Dabei muss das Zusatzzeichen unterhalb des Verkehrsschilds angebracht werden.

 

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