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Leitern und Gerüste

Jetzt sicher auf- und absteigen mit der richtigen Leiter

Einfache Handhabung, stabile Ausführungen und in jeder Hinsicht praktisch. Leitern von Hailo oder Zarges und Krause im Schärer+Kunz Online Shop.

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Leitern und Gerüste

Kaum ein Betrieb kommt ohne Leitern und Tritte aus, sei es im Lager oder auf der Baustelle - ihr Einsatz an hochgelegenen Arbeitsplätzen ist unverzichtbar. Per Definition sind Leitern und Tritte ortsveränderliche oder ortsfeste Aufstiege.

Jeder kennt sie, und ihr Gebrauch scheint selbstverständlich zu sein. Dabei werden die Unfallgefahren bei der Benutzung unterschätzt. Tatsächlich sind Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle die Unfallursache Nr. 1 in der gewerblichen Wirtschaft. Zu den häufigsten Unfallursachen gehören zum einen die falsche Auswahl des Steiggerätes und zum anderen die unsachgemäße Handhabung. Bei unseren Leitern setzen wir ausnahmslos auf bewährte Markenqualität renommierter Hersteller wie Krause oder Hailo.

Sicher auf der Leiter – Die gesetzlichen Vorgaben

Rund 9.000 Unfälle mit Leitern ereignen sich jährlich auf Baustellen in Deutschland. Viele davon enden mit schweren Verletzungen, einige sogar tödlich. Etwa 95 % der Unfälle sind auf unsachgemäße Benutzung zurückzuführen. Unter Umständen kann der Gestürzte seine Tätigkeit nie wieder so ausführen wie vor dem Unfall. Die gesundheitlichen Folgen sind in diesen Fällen enorm.

Kann dem Arbeitgeber jedoch eine Verletzung der Fürsorgepflicht nachgewiesen werden, wird er finanziell zur Verantwortung gezogen. Um diese Kosten zu vermeiden, müssen die gesetzlichen Vorschriften unbedingt eingehalten werden. Der Unternehmer hat die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln ist in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt. Der Bereich Leitern ist in der Technischen Regel Betriebssicherheit (TRBS) 2121, Teil 2 - „Gefährdungen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern“ beschrieben. Werden Leitern als Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt, müssen sie dem Stand der Technik entsprechen und mit einer Benutzerinformation zur sicheren Benutzung und ggf. mit Gefahrenhinweisen versehen sein.

Grundsätzlich ist zu prüfen, ob der Einsatz von Leitern überhaupt erforderlich ist. Leitern sind immer nur eine Hilfskonstruktion und es ist zu prüfen, ob sie nicht durch ein sichereres Arbeitsmittel ersetzt werden können.

Benutzungshinweise

Die Ursachen von Leiterunfällen sind vielfältig. Man sollte sie kennen, um das Unfallrisiko minimieren zu können:

  • Die falsche Auswahl von Leitern stellt ein hohes Gefährdungspotential dar. Wer zum Beispiel längere Zeit in der Höhe arbeitet oder die Hände frei haben muss, sollte nicht zu einer herkömmlichen Leiter greifen. Stattdessen findet man einen sicheren Stand auf einer Podestleiter.
    Bei der Wahl der Leiter sind die geltenden Vorgaben zu beachten. Laut der Berufsgenossenschaftlichen Information (BGI) 694 muss der Unternehmer vor der Bereitstellung von Trittleitern, Klapptritten und Co. eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Bei dieser wird ermittelt, welcher Leitertyp an welcher Stelle im Betrieb aufzustellen ist.
  • Qualität ist bei Leitern ein wichtiges Thema. Denn in schwindelerregender Höhe sollte man auf die Standfestigkeit der Leiter vertrauen können. Nichts ist schlimmer als eine wackelnde Leiter – nicht nur für Menschen mit Höhenangst. Aus diesem Grund sollten nur Leitern mit Gütesiegeln (z.B. das GS-Zeichen) angeschafft werden.
  • Leitern und Tritte dürfen nur auf einem standfesten Untergrund aufgestellt werden. Wird die Leiter ungenügend gesichert, ist es kein Wunder, dass die Leiter zu wackeln beginnt, man das Gleichgewicht verliert und abrutscht.
  • Die Leiter sollte vorsichtig bestiegen werden und ebenso umsichtig sollte der Abstieg verlaufen. Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn sperrige oder schwere Lasten auf der Leiter transportiert werden.

Was ist bei der Prüfung und Instandsetzung zu beachten?

Viel zu oft wird versäumt, Leitern nach dem Kauf regelmäßig auf mögliche Gebrauchsspuren und Schäden zu überprüfen. Das ist nicht nur leichtsinnig, sondern kann auch teuer werden. Es gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers, Leitern regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit prüfen zu lassen. Die BetrSichV lässt die Häufigkeit der wiederkehrenden Prüfungen offen. Die Verantwortung liegt also beim Unternehmer. Dieser hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte in angemessenen Zeitabständen durch eine Sicht- und Funktionsprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.

Vor dem Besteigen einer Leiter oder eines Trittes hat sich der Benutzer durch einen kurzen Blick vom ordnungsgemäßen Zustand des Aufstieges zu überzeugen. Die umfangreichere Sicht- und Funktionsprüfung ist dagegen von einer befähigten Person durchzuführen. Wer dies ist, bestimmt der Unternehmer eigenverantwortlich. Zur Vermittlung der Kenntnisse werden Seminare angeboten.

Einen ausführlichen Beitrag zum Umgang mit Leitern und Tritten finden Sie in unserem Blog: 
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