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Gefahrzettel nach GGVSE/ADR, RID, ADNR (Straßen- und Bahnverkehr), IMDG (Seefahrt) und IATA (Luftfahrt).
Verpackungskennzeichnung
Bedeutung:
Die Gefahrenstoffklasse 4.1 kennzeichnet Stoffe die entzündbar oder brennbar sind und daher eine Brandgefahr mit sich bringen. Diese können durch Funkenflug, Hitze oder durch den Kontakt mit anderen Stoffen sowie durch Reibung oder Stöße zur exothermischen Zersetzung führen und Gesundheitsgefahren herbeiführen.
Hinweis:
Für Straße und Schiene können sowohl die textneutralen als auch die Gefahrzettel mit zusätzlichen Texten eingesetzt werden. Es dürfen ausschließlich Texte verwendet werden, die Aussagen über die Art der Gefahr und die bei der Handhabung zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen enthalten.
Die Gefahrzettel mit den englischsprachigen Texten dienen vornehmlich der Kennzeichnung von Verpackungen im Luftverkehr (IATA / ICAO).
Material:
Folienetiketten, selbstklebend, auf Rolle
Ausführung wie Typ 210 oder 350. Materialstärke: 0,1 mm.
Witterungsbeständig | ja |
Temperaturbeständig in °C | -30 bis +70 |
Nachträglich beschriftbar | ja |
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
wolk AG | Am Kiesberg 12-14 | 42117 Wuppertal | info@wolk.de
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