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| Durchmesser | Materialgruppe | Bestell-Nr. | |
![]() | 10,0 cm | Folie | 210.0911 |
![]() | 20,0 cm | Folie | 210.0896 |
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Keine Metallteile oder Uhren mitführen
Bestell-Nr.: 210.0911Einsatz des Verbotsschilds Metallteile und Uhren mitführen verboten
In einer Betriebsstätte, in der in bestimmten Arbeitsbereichen Magnetfelder vorherrschen, müssen die Mitarbeiter und Dritte vor Sicherheitsrisiken gewarnt werden. Durch mitgeführte Metallteile können empfindliche Maschinen, die mit Magnetfeldern arbeiten, gestört werden. Darüber hinaus kann ebenfalls eine physische Gefahr für die beteiligte Person bestehen, die metallische Gegenstände mitführt.
Folgende bewegliche sowie auf der Haut getragene Metallgegenstände können ein Sicherheitsrisiko bergen:
• Brillen
• Schmuck und Piercings
• Schlüssel
• Uhren
• Chip- und Magnetkarte
Gerade im Falle von auf der Haut getragenen metallischen Gegenständen kann es zu einer Erwärmung durch das Magnetfeld kommen, wodurch Verbrennungen der betroffenen Person entstehen können. Aus diesem Grund müssen mit Hilfe des Verbotsschildes Mitführen von Metallteilen oder Uhren gefährliche Handlungen wie diese untersagt werden.
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