Gefahrgutkennzeichnung normgerecht
Gefahrzettel und Gefahrgutzeichen nach ADR, RID, ADN, IMDG und IATA
Gefahrgüter sind Stoffe, von denen bei der Beförderung bestimmte Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren, für die öffentliche Sicherheit und für wichtige Gemeingüter ausgehen.
Gefahrgutkennzeichnung Übersicht (61 Artikel)
Gefahrgutkennzeichnung: ADR, RID, ADN, IMDG und IATA
Die Kennzeichnung von Gefahrgütern bzw. der Transport von Gefahrgütern ist in Deutschland durch zahlreiche Vorschriften und Gesetze geregelt. Ziel dieser Regelungen ist es in erster Linie, dass der Transport von Gefahrgütern so sicher wie möglich abläuft und die Einsatzkräfte der Feuerwehren im Falle eines Unfalls durch die vorgeschriebene Kennzeichnung das Gefahrgut direkt zuordnen und schnellstmöglich die richtigen Maßnahmen einleiten können.
Die Gefahrgutkennzeichnung unterscheidet sich ab bestimmten Mengen je nach Gefährlichkeitsmerkmal:
- Gefahrentafel: Die orangefarbenen Gefahrentafeln zeigen an, dass das Fahrzeug oder Behälter, an dem sie angebracht sind, gefährliche Güter enthält. Eine leere Tafel bedeutet, dass die Beförderungseinheit mit Stückgut-Behältern beladen ist. Das bedeutet, dass sich auf diesem LKW/Bahnwagen verschiedene gefährliche Güter befinden
- A Schilder / Abfallschilder: A-Schilder für LKW und Abfalltransporte sind nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgeschrieben. Weitere Informationen und was Sie beachten müssen: A-Schilder-LKW
- Gefahrzettel: Gefahrzettel sind auf der Spitze stehende Quadrate, die mit Hilfe von Gefahrensymbolen und einem Zahlencode (den Gefahrgutklassen) Auskunft über die Art der Gefahr geben
- Ausrichtungspfeile: Die Gefahrgutkennzeichnung erfordert Ausrichtungspfeile, wenn die Verpackungen Innenverpackungen mit flüssigen Stoffen oder Kryo-Behälter für die Beförderung tiefgekühlter Gase enthalten.
Gefahrgutkennzeichnung - Klassifizierung nach ADR - Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
| Klasse | Bezeichnung | Gefahren | Beispiele |
|---|---|---|---|
| Klasse 1 | Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff | Splitterwirkung, Druckwelle, Hitze, Licht (Blitz), Rauchentwicklung | Sprengkapseln, Feuerwerkskörper |
| Klasse 2 | Gase | Druckwelle, giftig, ätzende Wirkung, brandfördernde Wirkung, Erstickungsgefahr, Erfrierungen bei Kontakt mit tiefgekühlten Gasen | Sauerstoff, Butan, Kohlendioxid |
| Klasse 3 | Entzündbare flüssige Stoffe | Entzündbarkeit, giftig, ätzende Wirkung | Benzin, Dieselkraftstoff, Druckfarbe |
| Klasse 4.1 | Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe | Entzündbarkeit, Explosionsgefahr (bei Stäuben), giftig, ätzende Wirkung | Schwefel, Sicherheitszündhölzer |
| Klasse 4.2 | Selbstentzündliche Stoffe | Selbstentzündung, Gasentwicklung, Explosionsgefahr (bei Stäuben), ätzende Wirkung | Phosphor, weiß |
| Klasse 4.3 | Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln | Bildung entzündlicher Gase, Brennbarkeit, giftig, ätzende Wirkung | Zinkpulver, Calciumcarbid |
| Klasse 5.1 | Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe | entzündend (oxidierende) Wirkung, Explosionsgefahr, ätzende Wirkung, giftig | Wasserstoffperoxid, Düngemittel |
| Klasse 5.2 | Organische Peroxide | entzündend (oxidierende) Wirkung, Explosionsgefahr, ätzende Wirkung | Kunststoffkleber, Bleichmittel, Desinfektionsmittel |
| Klasse 6.1 | Giftige Stoffe | giftig, gesundheitsschädlich, brennbar, ätzende Wirkung | Phenol, Cyanid |
| Klasse 6.2 | Ansteckungsgefährliche Stoffe | Ansteckung mit Krankheitserregern | Klinischer Abfall |
| Klasse 7 | Radioaktive Stoffe | Radioaktive Verstrahlung mit Langzeitfolgen (Krebs) | Messgeräte für Materialprüfungen |
| Klasse 8 | Ätzende Stoffe | Ätzwirkung, giftig, entzündbar, brandfördernde Wirkung | Salzsäure, Akku, gefüllt |
| Klasse 9 | Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände | Einatmen von Feinstaub (Krebs), Einwirkung von Dioxinen (Krebs), Entzündung von Dämpfen, Wasserverunreinigung | Asbest, Airbag-Module |
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