Verkehrsschild Fußgängerüberweg Aufstellung rechts VZ: 101-11


MaterialgruppeAlu RA1/C
VerordnungStVO
Befestigungsartzum Verschrauben
Eigenschaftretroreflektierend
Formdreieckig
SymbolFußgängerüberweg
LieferformEinzelstück
MaterialAluminium
ReflexionsklasseTyp RA1/C
Verordnung Ordnungsnummer101-11
Seitenlänge63,0 cm
Stärke2,0 mm

Bestell-Nr.: 530.5780

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SafetyMarking® Verkehrsschild Fußgängerüberweg Aufstellung rechts VZ: 101-11

Retroreflektierendes Verkehrsschild nach StVO 

  • Reflexionsklasse RA1 Folienaufbau C
  • erfüllt DIN 67520 und DIN 6171
  • RAL-Gütezeichen
  • Aufbau C = Mikroprismen Technologie
  • Grundmaterial: 2,0 mm Aluminium
  • Qualität Made in Germany

StVO-Ausführung mit RAL Gütezeichen: Zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen*

Bedeutung: Es befindet sich ein Fußgängerüberweg in der Nähe, der in Form von Zebrastreifen gekennzeichnet ist und die Überquerung für Fußgänger erleichtert

Handlungsempfehlung: Sie müssen auf Fußgänger achten und diese über die Straße lassen. Man sollte mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, unter Umständen warten und am Überweg nie überholen.

Außerdem ist das Halten auf Fußgängerüberwegen und bis zu 5 Meter davor verboten

 

*Gilt nur für Deutschland. Für Betriebsgelände in Schweiz und Österreich geeignet.

Bestell-Nr.: 530.5780

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Einsatz Verkehrsschild Fußgängerüberweg

Um Fußgängern auf dem Betriebsgelände das Überqueren zu erleichtern, bietet sich ein Fußgängerüberweg an. An Zebrastreifen müssen Fahrzeugführer Fußgängern, die den Überweg erkennbar nutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen. Zudem gilt, dass Fahrzeuge sich dem Fußgängerüberweg lediglich in mäßiger Geschwindigkeit nähern dürfen. Neben einer Kennzeichnung durch breite Linien auf der Fahrbahn muss ein Überweg zusätzlich durch ein entsprechendes Verkehrszeichen markiert werden. Dies gelingt mit dem dreieckigen Verkehrszeichen mit rotem Rand von Schärer+Kunz, auf dem sich ein Fußgänger befindet, der den Fußgängerüberweg überquert.

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