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zur Dokumentation von Erste Hilfe-Leistungen
Inhalt: 50 Seiten
Jede Erste-Hilfe-Leistung sollte gemäß DGUV Vorschrift 1 § 24 Abs. 6 dokumentiert und 5 Jahre aufbewahrt werden. Dabei ist es wichtig, dass diese Dokumetationen vertraulich behandelt werden. Zur Wahrung des Datenschutzes können daher die einzelnen Seiten aus dem Meldeblock entnommen und dank der Lochung leicht an einem sicheren Ort gesammelt werden.
Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung
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