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Entsorgung von Müll und Zigaretten

  • umweltgerechte Entsorgung
  • keine Müllansammlungen
  • angenehm sauberes Klima

Abfälle die nicht mehr recycelt werden können, sollten im Betrieb, als auch im eigenen Heim, umweltgerecht entsorgt werden. Für eine fachgerechte Müllentsorgung- und Deponierung bieten wir Ihnen ein breites Sortiment an unterschiedlichen Abfallbehältern und dazugehörigen Müllsäcken an.

Mit führenden Anbietern wie Hailo und TKG statten wir Sie mit kleinen und großen Mülleimern- und Säcken, Papierkörben und Sicherheitsaschern von Schärer+Kunz aus. Strenge Gerüche und Unordnung durch Müllansammlungen oder Zigarettenresten finden bei Ihnen zukünftig keinen Platz mehr und sorgen für ein angenehmes Arbeitsklima.

Entsorgung von Abfällen

Dreck, Unordnung und unangenehmen Gerüchen möchte niemand ausgesetzt sein. Ob zu Hause oder am Arbeitsplatz, umweltgerechte und möglichst kompakte Entsorgung ist ein absolutes Muss. Nichts zieht Ungeziefer, Keime und vieles mehr so sehr an, wie Abfallreste. Da nicht nur Gestank und Unordnung für Unwohlsein sorgen, ist es ebenso unerlässlich für die Gesundheit, Abfälle möglichst zu vermeiden oder diese entsprechend zu sammeln und zu entsorgen. Dabei sind vor allem geringere und harmlosere Mengen Gegenstand des Alltags. In betrieblichen Einrichtungen mit sogenanntem Sondermüll, müssen besondere Vorkehrungen eingerichtet werden.

Für den alltäglichen Gebrauch besonders im Sanitärbereich, als auch in Küchen, Aufenthaltsräumen und am eigenen Arbeitsplatz helfen bereits kleinere Müllentsorgungen. Diese dienen als Zwischenlager bis sie entsprechend entleert und entsorgt werden. Saubere Eigenheime als auch Unternehmen sorgen für einen besonders guten Eindruck und erlauben ein angenehmes Wohlbefinden. 

Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)

In der Bundesrechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland werden Abfälle je nach Überwachungsbedürftigkeit eingestuft. Diese wurde am 10.12.2001 erlassen und ist kurz darauf am 01.01.2002 in Kraft getreten. Mit der Umsetzung des Europäischen Abfallkatalogs (EAK) werden Abfälle in Bezug auf das EG-Gefahrenstoffrecht als "gefährlich" oder "nicht gefährlich" eingestuft. Innerhalb drei Paragraphen der AVV werden die Abfallarten jeweils separiert.

§ 1 regelt dabei den Anwendungsbereich Bezeichnung von Abfall und Einstufung des Abfalls nach Gefährlichkeit.

Bei § 2 wird die genauere Bezeichnung anhand des Abfallverzeichnisses durch Zuweisung einer Abfallart erteilt. Dabei werden sechsstellige Abfallschlüssel vergeben.

§ 3 beschreibt Gefährlichkeitskritierien und den Grad der Gefährlichkeitseinstufung.

Die Abfallbeseitigung erfolgt in einer Abgabe an die Umwelt unter Einhaltung vorgeschriebener Grenzwerte oder in die Überführung in ein Endlager wie beispielseise einer Mülldeponie. Die gesamte Einstufung erfolgt nach der Herkunft der Abfälle. Gewöhnliche Hausabfälle gelten zum Bereich "nicht gefährlicher" Abfälle und können problemlos mit unterschiedlichen Abfallsystemen gesammelt und letztendlich entsorgt werden.

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