Einfahrt verboten
Bestell-Nr.: 110.1162Hinweisschild für Einfahrten: Einfahrt verboten
Das Hinweisschild „Einfahrt verboten“ dient zur Grundstückskennzeichnung von Betriebs- oder Firmengeländen oder auch von Privatgeländen. Das Aufstellen des Schildes an Straßen, Wegen, Ein- und Ausfahrten kennzeichnet die unzulässige Fahrtrichtung. Außerdem entspricht das Hinweisschild aus Aluminium (mit kratzfester Einbrennlackierung) den Vorschriftszeichen der StVO. Soll es Ausnahmeregelungen zum Durchfahrtsverbot geben, können diese durch bestimmte Zusatztafeln deutlich gemacht werden.
- Signalwirkung und dauerhafte Kennzeichnung
- Zur Kennzeichnung von Privatwegen, Betrieben und Grundstücken
- Witterungs- und Temperaturbeständig
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