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Brandschutzschilder normgerecht

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Brandschutzzeichen nach DIN EN ISO 7010, ASR A1.3, BGV A8

Brandschutzschilder nach Norm Übersicht (48 Artikel)

NEU – Brandschutzschilder PLUS

langnachleuchtend – DIN 67510-1 - Klasse C +tagesfluoreszierend gelb = bessere Wahrnehmung

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Brandschutzschild - Fahne - langnachleuchtend
Feuerlöscher

Größe der Brandschutzzeichen: 15,0 x 15,0 cm

ASR A1.3 F001

SN EN ISO 7010 F001

Brandschutzschild - Winkel - langnachleuchtend
Brandmelder

Größe der Brandschutzzeichen: 15,0 x 15,0 cm

ASR A1.3 F005

SN EN ISO 7010 F005

Brandschutz-Hinweisschild
Feuerlöscher befindet sich ...

mit Freifeld zur Selbstbeschriftung

ASR A1.3 F001 + Zusaztext

SN EN ISO 7010 F001 + Zusaztext

Brandschutzschilder bei Schärer+Kunz:

  • Kennzeichnen Sie nach den neuesten Normen.
  • Unverzichtbare Kennzeichnung in jedem Betrieb.
  • Langnachleuchtende Schilder - ein Plus für Ihre Sicherheit.

Brandschutzschilder und Brandschutzzeichen

Das wohl häufigste Brandschutzzeichen ist das Feuerlöscher-Symbol. Wie die meisten der Brandschutzschilder ist es weiß auf rotem Grund. Dabei kennzeichnet das Feuerlöscherschild nicht nur den Ort der Aufbewahrung, in manchen Fällen kennzeichnet es auch den Weg dorthin. In größeren Gebäuden ist häufiger ein Löschschlauch vorzufinden. Auch dieser wird stilisiert dargestellt; ebenso, wo er sich befindet.

Im Fall des Brandes können Leitern hilfreich sein. Sind diese zum Zweck der Eindämmung der Gefahr bei Feuer angebracht, sind auch dafür Brandschutzzeichen vorgesehen. Weiter finden sich Hinweisschilder auf Löschdecken und andere Hilfsmittel zur Brandbekämpfung und ebenso werden Brandmelder ausgewiesen.

Brandschutzschilder

Brandschutzschild

Brandschutzzeichen weisen Hilfe im Brandfall aus. Dabei kann es sich sowohl um Hinweise für vor Ort befindliche Personen handeln als auch um Hinweisschilder für die Feuerwehr. Im Brandfall geben sie nicht selten entscheidende Hinweise.

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift A8

Die Berufsgenossenschaft sieht in der BGV A8 insbesondere die Kennzeichnung von Feuerlöschern vor, deren Vorhandensein an Arbeitsstätten vorgeschrieben ist. Sollten Löschdecken vorrätig sein, ist deren Verwahrungsort ebenfalls zu kennzeichnen. Weiter sind Hinweise für die Brandmeldung vorgesehen. Dabei kommt es hier zu dem einzigen blauen Schild im Kreis der Brandschutzschilder: Ein blauer Kreis auf weißem Grund umrahmt von einem ebenfalls blauen Quadrat kennzeichnet manuelle Brandmelder. Alle anderen Schilder sind in der beschriebenen Weise weiß auf rotem Grund.
Seit März 2013 gilt die neue ASR A1.3 (Ausgabe Februar 2013)! Bei Fragen rund um die Technischen Regeln und Normen im Kennzeichnungsbereich rufen Sie uns einfach unter der kostenlosen Servicehotline 0800/2435-400 (gebührenfrei*) an, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Rot signalisiert Gefahr

Wie überall wird auch bei den Brandschutzschildern Rot als Synonym für Gefahr eingesetzt. Neben dem blauen Hinweisschild auf manuelle Brandmelder und den gelben oder blauen Hinweisschildern für Hydranten ist Rot die vorherrschende Farbe. Damit ist es weltweit möglich, mit vergleichbarer Symbolik die Sicherheit von Menschen im Brandfall zu verbessern und den Rettungskräften den erfolgreichen Einsatz zu erleichtern, wenn nicht gar zu ermöglichen.

Sicherheitszeichen Brandschutzschild

Brandschutzzeichen gehören zu den Sicherheitszeichen und weisen auf Geräte und Einrichtungen hin, die für den Brandschutz von Bedeutung sind. Brandschutzschilder gehören neben den Rettungsschildern zu den unverzichtbaren Kennzeichnungen in jedem Betrieb und in öffentlichen Gebäuden. Sie dienen der Beschilderung von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen, die von beteiligten Personen im Brandfall betätigt werden können. Das wohl am häufigsten eingesetzte Brandschutzzeichen ist das Feuerlöscher-Symbol. Im Brandfall können allerdings auch Leitern hilfreich sein, wenn diese zum Zweck der Gefahreindämmung angebracht werden. Ferner sollten Löschdecken zu Brandbekämpfung sowie Brandmelder normgerecht ausgewiesen werden.

Der Einsatz von Brandschutzschildern begründet sich aus der Brandschutzordnung, die neben vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen auch das Verhalten im konkreten und nach einem Brandfall festgelegt. Für den Brandfall sind Unternehmen verpflichtet, Ihre Gebäude mit Brandschutzeinrichtungen auszustatten. Ebenso ist es obligatorisch, die Brandschutzeinrichtungen mittels Brandschutzzeichen zu kennzeichnen. Dabei kann es sich sowohl um Hinweise für vor Ort befindliche Personen handeln als auch um Hinweisschilder für die Feuerwehr. Nur mit einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung erfüllen Feuerlöscher wie auch andere Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung ihre Funktion als Sofortmaßnahme.

Auf normgerechte Kennzeichnung achten!

Die Brandschutzbeschilderung kann im Notfall von entscheidender Bedeutung sein, um Menschenleben, Gebäude und Betriebsmittel zu retten. Auf eine normgerechte Kennzeichnung zu achten, zahlt sich aus!

Grundsätzlich hat die Kennzeichnung nach aktueller ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 zu erfolgen. In Ausnahmefällen kann die bereits bestehende Brandschutzkennzeichnung nach der alten ASR A1.3 (2007) bzw. der BGV A8 beibehalten werden – allerdings nur nach Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.

Empfehlenswert ist es allerdings, Brandschutzmaßnahmen immer nach den neuesten Vorschriften und Normen zu kennzeichnen. Achten Sie insbesondere darauf, ein- und dieselbe Sicherheitsaussage mit den gleichen Symbolschildern zu kennzeichnen, um Verwirrung zu vermeiden. Irritationen kosten im Brandfall wertvolle Zeit und gefährden Menschenleben.

Qualität, der Sie vertrauen können

Die Brandschutzschilder nach ASR A1.3, DIN EN ISO 7010 von Schärer+Kunz erfüllen immer die normativen Anforderungen. Die ausgewählten Materialen entsprechen den betrieblichen und öffentlichen Anforderungen und gewährleisten eine dauerhafte Kennzeichnung. Wenn Ihnen Qualität und Langlebigkeit wichtig ist, dann setzen Sie auf Schilder direkt vom Hersteller.

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