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Betriebssicherheit


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Stärkung von Sicherheit und Gesundheit in Betrieben

Zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten sowie Gäste, ist eine präventive Vermeidung von Arbeitsunfällen nicht nur unter „Persönliche Sicherheit“, kurz PSA, zu verstehen. Alle Maßnahmen, die zum Schutz und Erhalt der Gesundheit ergriffen werden, unterliegen den arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen. Dazu gilt es in erster Linie den Betrieb innen wie außen so zu gestalten und auszustatten, dass Unfälle und Schäden möglichst vermieden werden.

Hintergrund ist hierbei insbesondere die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA), ein gemeinsames Bündnis aus Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern, die entlang des Arbeitsweltwandels das Arbeitsschutzsystem in Deutschland stetig modernisieren und damit neue Anreize für Unternehmen setzen, ihre Betriebe und Betriebsgelände entsprechend mitzugestalten.

Gesondert für den personenbezogenen Schutz, steht Ihnen ebenfalls unsere Kategorie Persönliche Sicherheit (PSA) zu Verfügung und bietet eine breite Auswahl an Schutzkleidung sowie dazugehörigen Arbeitsmitteln.

Welche Schutzmaßnahmen sind für den Betrieb Pflicht?

Die Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bestätigt Umknicken, Stolpern und Hinfallen als die meisten Unfallursachen, wobei Unfälle, die bereits auf dem Weg zur Arbeit geschehen, nicht mitgerechnet werden. Präventive Schutzmaßnahmen haben sich im Laufe der Zeit enorm gesteigert und beinhalten strenge Vorlagen. Letztendlich unterliegt jeder Betrieb dem Arbeitsschutzgesetz und damit den darin verankerten Bedingungen.

Pflicht ist es also letztendlich, den eigenen Betrieb so zu gestalten, dass jegliche Arten von Verletzungen und Unfällen direkt vermieden werden. Um dabei auf die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) zurückzukommen, bietet sich ein Blick über die Ergebnisse der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) an, um an eigenen Arbeitsschutzzielen-, und Programmen zu arbeiten. Teil des Programms der GDA sind damit auch eine Beratung und Überwachung der Betriebe, in Verknüpfung mit einem abgestimmten und überschaubaren Regelwerk.

Zwischen Schutzprofilen und Sicherheitstechnik

Mittels Betriebssicherheitsverordnung kann geprüft werden, an welchen Stellen sich präventive Maßnahmen ergeben und lohnen. Hierbei müssen nicht nur Arbeitsmittel selbst ausreichenden Sicherheitsbestimmungen entsprechen, sondern eine Gefährdungsbeurteilung des gesamten Betriebsgeländes mit einbezogen werden. Alleine durch feste Regelwerke sind die Ziele zur Durchführung operational.
Während die Betriebssicherheit von außen bspw. durch Fahrbahnschwellen und Prallschutz und Schutzprofilen wie auch Ramm- und Anfahrschutz gewährleistet wird, sind überwachungsbedürftige Innenräume durch modernste Sicherheitstechnik geschützt.


Besonders der Einsatz von materialschonenden Schutzmöglichkeiten im Außen- und Innengelände kommen nicht nur den betrieblichen Anlagen zugute. Im Falle von unkontrolliertem Fahrverhalten, vermeiden Schutzprofile schlimmere Schäden bzw. Unfälle, als möglich. Auch das Stolpern oder Hinfallen wird primär eher gefahrlos gestaltet, da scharfe Kanten und unförmige Übergänge mit dem Schutz abgesichert werden. Vorbeugend für weitere Gefährdungen werden zudem Spiegel an unübersichtlichen Stellen montiert, um mögliche Kollisionen zu umgehen.

Einbruchprävention und Personenschutz

Den Betrieb zu sichern, heißt, in Anbetracht der steigenden Einbruchsrate, kompetente Lösungen für den Gebäude- und Personenschutz zu finden. Unter der Kategorie Sicherheitstechnik finden sich Produkte, die mit minimalem Kosteneinsatz bereits maximal schützen können. Die Anwendungen sind unkompliziert und können jede mögliche Einbruchstelle absichern. Überwachungstechnik in Form von Bewegungsmeldern mit Licht und Videoaufnahme, schrecken ab und sorgen für eine professionelle Kontrolle des Gebäudes.
Um dem persönlichen Schutz der Beschäftigten nachzukommen, bieten sich Personenalarme und Pfefferspray an. Diese sind im Notfall schnell zu greifen und setzen den Angreifer kurzweilig außer Gefecht, oder lassen diesen flüchten.

Räum- und Streupflicht für Eigentümer

Ist Ihr Unternehmen mit den angeführten Bereichen bereits ausgestattet, bleibt ein wichtiger Schutz für die Wintersaison übrig – denn von der Räum- und Streupflicht sind Eigentümer nie befreit.

Nicht nur das eigene Gelände, sondern auch die öffentlichen Wege zum Betrieb hin, müssen ausreichend geräumt und gestreut werden. Was hierbei besonders wichtig ist und welche Produkte nur von Vorteil sein können, erfahren Sie mit nur einem Klick auf unserer Winterseite!

Unser Tipp: Schmutzfangmatten können Staub, Wasser, aber auch Schnee und Granulat von Ihren Innenräumen fernhalten!

Sprechen Sie uns an Haben Sie Fragen zu Produkten in unserer Kategorie Betriebssicherheit?
Bitte benutzen Sie unser Kontaktformular oder sprechen Sie uns an: Tel.: Hotline 0800 / 2435 40

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