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Betriebssicherheit

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Stärkung von Sicherheit und Gesundheit in Betrieben

Um die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten und Gäste zu schützen, ist die vorbeugende Verhütung von Arbeitsunfällen nicht auf die „Persönliche Schutzausrüstung“, kurz PSA, beschränkt. Alle Maßnahmen, die dem Schutz und der Erhaltung der Gesundheit dienen, unterliegen den arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen. Dabei geht es in erster Linie darum, den Betrieb innen und außen so zu gestalten und auszustatten, dass Unfälle und Schäden möglichst vermieden werden.

Hintergrund ist hier insbesondere die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA), eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern, die das Arbeitsschutzsystem in Deutschland entsprechend dem Wandel der Arbeitswelt kontinuierlich modernisiert und damit neue Anreize für Unternehmen setzt, ihre Betriebe und Betriebsstätten entsprechend zu gestalten.

Speziell für den Personenschutz steht Ihnen auch unsere Kategorie Persönliche Sicherheit (PSA) zur Verfügung, die Ihnen eine große Auswahl an Schutzkleidung und den dazugehörigen Arbeitsmitteln bietet.

Welche Schutzmaßnahmen sind für den Betrieb Pflicht?

Die Statistiken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bestätigen, dass Umknicken, Stolpern und Stürzen die häufigsten Unfallursachen sind, wobei Unfälle auf dem Weg zur Arbeit noch nicht berücksichtigt sind. Die präventiven Schutzmaßnahmen haben sich im Laufe der Zeit enorm weiterentwickelt und unterliegen strengen Vorschriften. Letztlich unterliegt jeder Betrieb dem Arbeitsschutzgesetz und damit den darin verankerten Bedingungen.

Letztlich ist es also die Pflicht, den eigenen Betrieb so zu gestalten, dass Verletzungen und Unfälle jeglicher Art unmittelbar vermieden werden. Um auf die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) zurückzukommen, ist ein Blick auf die Ergebnisse der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) sinnvoll, um an eigenen Arbeitsschutzzielen und -programmen zu arbeiten. Teil des Programms der GDA ist daher auch die Beratung und Überwachung der Betriebe, verbunden mit einem abgestimmten und überschaubaren Regelwerk.

Zwischen Schutzprofilen und Sicherheitstechnik

Mit Hilfe der Betriebssicherheitsverordnung kann geprüft werden, an welchen Stellen sich präventive Maßnahmen anbieten und lohnen. Dabei müssen nicht nur die Arbeitsmittel selbst ausreichenden Sicherheitsbestimmungen entsprechen, sondern eine Gefährdungsbeurteilung des gesamten Betriebsgeländes muss mit einbezogen werden. Erst durch feste Regelwerke werden die Umsetzungsziele operationalisierbar.
Während die Betriebssicherheit von außen z. B. durch Fahrbahnschwellen, Anfahrschutz und Schutzprofile sowie Ramm- und Anfahrschutz gewährleistet wird, werden überwachungsbedürftige Innenräume durch modernste Sicherheitstechnik geschützt.

Insbesondere der Einsatz materialschonender Schutzeinrichtungen im Außen- und Innenbereich kommt nicht nur den Betriebsanlagen zugute. Bei unkontrolliertem Fahrverhalten verhindern Schutzprofile schlimmere Schäden oder Unfälle. Auch das Stolpern oder Stürzen wird in erster Linie gefahrloser gestaltet, da scharfe Kanten und unebene Übergänge durch den Schutz abgesichert werden. An unübersichtlichen Stellen werden zusätzlich Spiegel angebracht, um mögliche Kollisionen zu vermeiden.

Einbruchprävention und Personenschutz

Betriebssicherheit bedeutet angesichts steigender Einbruchszahlen kompetente Lösungen für den Gebäude- und Personenschutz zu finden. In der Kategorie Sicherheitstechnik finden sich Produkte, die mit minimalem Aufwand maximalen Schutz bieten. Die Anwendungen sind unkompliziert und können jede mögliche Einbruchstelle absichern. Überwachungstechnik in Form von Bewegungsmeldern mit Licht und Videoaufzeichnung schreckt ab und sorgt für eine professionelle Kontrolle des Gebäudes.
Für den persönlichen Schutz der Mitarbeiter bieten sich Personenalarmgeräte und Pfefferspray an. Diese sind im Notfall schnell zur Hand und setzen den Angreifer kurzfristig außer Gefecht oder vertreiben ihn.

Räum- und Streupflicht für Eigentümer

Ist Ihr Betrieb bereits mit den genannten Bereichen ausgestattet, bleibt noch ein wichtiger Schutz für die Wintersaison - denn von der Räum- und Streupflicht ist der Eigentümer nie befreit.

Nicht nur das eigene Grundstück, sondern auch die öffentlichen Wege, die zum Betrieb führen, müssen ausreichend geräumt und gestreut werden. Worauf es dabei besonders ankommt und welche Produkte nur von Vorteil sein können, erfahren Sie mit einem Klick auf unsererr Winterseite!

Unser Tipp: Schmutzfangmatten können Staub, Wasser, aber auch Schnee und Granulat von Ihren Innenräumen fernhalten!

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