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Verkehrsschild Zusatzzeichen auf dem Seitenstreifen


MaterialgruppeAlu RA1/C
VerordnungStVO
Befestigungsartzum Verschrauben
Eigenschaftretroreflektierend
Formrechteckig
Symbolauf dem Seitenstreifen
LieferformEinzelstück
MaterialAluminium
ReflexionsklasseTyp RA1/C
Verordnung Ordnungsnummer1053-34
Breite42,0 cm
Höhe23,1 cm
Stärke2,0 mm

Bestell-Nr.: 530.6170

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auf dem Seitenstreifen

Material:

Aluminium Typ 1, retroreflektierend ausgerüstet, in StVO-Ausführung mit RAL-Gütezeichen
Extrem widerstandsfähig.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -40 bis +120
Nachträglich beschriftbar --

Bestell-Nr.: 530.6170

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Einsatz Zusatzzeichen "auf dem Seitenstreifen"

Halteverbotsschilder verhindern ein Halten und Parken und sind immer dann einzusetzen, wenn Fahrzeuge beispielsweise Türen, Tore, Auffahrten oder Rettungswege nicht versperren dürfen. Die zweckentfremdete Nutzung von Flächen auf Betriebsgeländen kann im Ernstfall ein Hindernis darstellen und damit den Einsatz von Rettungskräften beeinträchtigen. Durch das Zusatzzeichen Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen immer in Verbindung mit einem Halteverbotsschild kann das Halten auf dem Seitenstreifen, zusätzlich zu dem eigentlichen Verbot auf der Fahrbahn, untersagt werden.

 

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