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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.01.2019

§ 1 Geltungsbereich

(1) Für alle Lieferungen und Leistungen der Schärer + Kunz AG (nachfolgend S+K) gelten ausschliesslich diese Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung und unabhängig vom gewählten Bestellweg (Telefon, Fax, Mail und Webshop). Die aktuell gültige Fassung kann jederzeit unter https://www.safetymarking.ch/agb.html angezeigt oder bei S+K angefordert werden. Der Besteller erkennt dies mit Erteilung eines Auftrags oder der Entgegennahme der Lieferung an. Diese Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen dem Besteller und S+K.

(2) Die Geltung abweichender oder ergänzender Bedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn S+K diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Auftragserteilungen des Bestellers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen berühren die Geschäftsbedingungen des Bestellers mit S+K nicht.

(3) Abweichende Vereinbarungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Diese Geschäftsbedingungen gelten gleichermassen für alle Arten von Geschäften, einschliesslich der Bestellungen über die Webshops von S+K, es sei denn, dass im Einzelfall besondere Regelungen nur für Web-Bestellungen vorgesehen sind.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Alle Katalog- oder Webshop-Angebote sind freibleibend und stellen keine bindenden Angebote von S+K dar.

(2) Ein Kaufvertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder aber entsprechende Email bzw. durch konkludente Auslieferung der Ware zustande. Vertragspartner sind S+K und der namentlich benannte Besteller und etwaig abweichend hiervon der Rechnungsempfänger. Von S+K versandte Bestellbestätigungen (im Gegensatz zu den Auftragsbestätigungen) stellen keine Annahme im kaufrechtlichen Sinne dar, sondern sollen den Besteller nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei S+K eingegangen ist. Ein bindendes Angebot wird jeweils vom Besteller aufgrund seiner Bestellung abgegeben. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch S+K.

(3) S+K ist berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Bestellers – abzulehnen.

(4) S+K behält sich Warenverfügbarkeit, Änderungen der Produkte durch technische Weiterentwicklungen, Modellwechsel und etwaige Druck-/ Preisfehler vor. Aus drucktechnischen Gründen können Farben im Katalog/Webshop von den originalen RAL-Farbtönen abweichen. Insbesondere behält sich S+K das Recht vor, bei Nichtverfügbarkeit der Ware die Leistung nicht zu erbringen und dafür den Kaufpreis zu erstatten.

§ 3 Liefer- und Leistungsfristen

(1) Es gelten die im Katalog bzw. den Webshops angegebenen Liefer- und Leistungsfristen. Im Katalog werden die zum Zeitpunkt der Drucklegung erfahrungsgemäss zutreffenden durchschnittlichen Liefertermine angegeben. Geringe Abweichungen sind möglich. Bei Sonderanfertigungen gelten die Fristen jedoch nur, wenn der Besteller alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt hat. Im Webshop gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit die angezeigten Liefertermine.

(2) Für vereinbarte Fristen gilt § 190 OR. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend. Bei Berechnung der Lieferzeiten bleiben Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage ausser Betracht. Bei Erstbestellungen kann sich die Lieferzeit wegen durchzuführender Bonitätsprüfungen geringfügig verlängern. Liefertage sind Arbeitstage. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fristgerecht an den Frachtführer übergeben wurde.

(3) Unvorhersehbare, unvermeidbare und ausserhalb des Einfl ussbereiches von S+K liegende und von S+K nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen und Arbeitskämpfe entbinden S+K für ihre Dauer von der Pfl icht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Derartige Störungen gehen auch dann nicht zu Lasten von S+K, wenn sie bei Zulieferern oder deren Zulieferbetrieben eintreten. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Besteller in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verzögern sich Lieferungen von S+K, ist der Besteller nur zum Rücktritt berechtigt, wenn S+K die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Besteller gesetzte Frist zur Lieferung erfolglos verstrichen ist.

§ 4 Preisgestaltung

(1) Es gelten jeweils die für das laufende Geschäftsjahr aktuellen und dem Jahreskatalog bzw. den Webshops zu entnehmenden Preise. Preisänderungen während der Kataloglaufzeit (auch zu Gunsten des Bestellers) sind vorbehalten. Es gelten daher ausschliesslich die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise.

(2) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die angegebenen Preise ab Werk ausschliesslich Portokosten, Verpackung und etwaiger Zölle und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Ferner beziehen sich die Preise auf die im Katalog abgedruckte Mengeneinheit. Preise für abweichende Mengeneinheiten bedürfen der schriftlichen Bestätigung von S+K.

(3) In den Abbildungen verwandtes Dekorationsmaterial ist im Preis nicht inbegriffen.

(4) Es gibt keinen Mindestauftragswert oder Kleinmengenzuschlag.

§ 5 Mengenabweichungen

Bei Sonderanfertigungen und individuellen Beschriftungen (Schilder, Etiketten etc.) behält sich S+K 10 % Mehr- oder Minderlieferung vor. Hieraus ist kein Anspruch auf Rechnungskürzung oder Nachlieferung abzuleiten.

§ 6 Verpackungs- und Versandkosten

(1) Verpackungs- und Versandkosten werden nach Aufwand verrechnet.

§ 7 Verpackung und Transport

(1) Alle Bestellungen werden dem Beförderer in einer sicheren Transportverpackung übergeben.

(2) Sofern es für eine zügige Abwicklung sinnvoll ist, behält sich S+K Teillieferungen vor. Damit der Besteller so schnell wie möglich seine Ware erhält, gilt dies insbesondere für den Fall, dass Lieferzeiten verschiedener Produkte stark voneinander abweichen, oder der Versand aus unterschiedlichen Produktions-/Lagereinheiten erfolgt.

§ 8 Gefahrübergang

(1) Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Besteller selbst auf den Besteller über. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Übergabe der bestellten Ware an den Frachtführer (Paketdienst, Post oder Spediteur), spätestensmit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über.

(2) Mit der Mitteilung der Versandbereitschaft – spätestens jedoch drei Tage nach Abgang der entsprechenden Nachricht an den Besteller – geht die Gefahr des Untergangs auf den Besteller über. Hiervon ausgenommen ist vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von S+K.

(3) Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 9 Zahlungsbedingungen

(1) Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto und kostenfrei zu bezahlen. Zahlungen des Bestellers gelten erst dann als erfolgt, wenn S+K über den Betrag verfügen kann.

(2) Befi ndet sich der Besteller in Zahlungsverzug, ist S+K berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.

(3) Die Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen von S+K bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist nicht möglich.

(4) S+K behält sich die Verrechnung der von dem Besteller geleisteten Zahlungen vor. Es steht S+K insbesondere frei, geleistete Zahlungen auf ältere Forderungen zu verrechnen.

(5) Wird S+K nach dem Vertragsabschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Bestellers erkennbar, ist S+K berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann S+K von einzelnen oder allen der betroffenen Verträge jeweils ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt S+K unbenommen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) S+K behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn S+K sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. S+K ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält, insbesondere dann, wenn der Besteller seiner Zahlungspfl icht nicht fristgerecht nachkommt. Der Besteller ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände („Vorbehaltsprodukte“) zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder sonstige das Eigentum von S+K gefährdende Verfügungen zu treffen.

(2) Der Besteller ist zur Weiterveräusserung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Der Besteller tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräusserung an S+K ab; S+K nimmt die Abtretung schon jetzt an. Der Besteller ist verpfl ichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfl eglich zu behandeln.

(3) Sollte der Besteller die Vorbehaltsware verarbeiten, so geschieht dies stets für S+K als Hersteller, allerdings ohne Verpfl ichtungen für S+K auszulösen. Geht das Eigentum von S+K hierdurch unter, so geht ersatzweise das Miteigentum an S+K über.

§ 11 Gewährleistung, Mängelrüge und Schadenersatz

(1) Auf alle angebotenen Produkte in diesem Katalog oder im Webshop leistet S+K für die Fehlerfreiheit von Material und Verarbeitung für die Dauer von 24 Monaten ab Anlieferung Gewähr, nicht jedoch für Abnutzung, ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Besteller selbst oder durch Dritte. Sie bemisst sich ausschliesslich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika des Liefergegenstandes, in Analogie zu OR210 und 371.

(2) S+K gewährleistet, dass der Liefergegenstand bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Produktbeschreibende Angaben über die Beschaffenheit des Liefergegenstandes in Prospekten, Katalogen, Webshops sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit des Liefergegenstandes zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

(3) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach OR geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäss nachgekommen ist.

(4) Mängelansprüche verjähren in 24 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von S+K gelieferten Ware beim Besteller.

(5) Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge bessert S+K entweder durch Beseitigung des Mangels oder durch Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache oder eines Teils davon („Nacherfüllung“) nach.

(6) Zur Leistung von Ersatzlieferungen ist S+K jedoch dann nicht verpflichtet, wenn der Besteller selbst Eingriffe in das Produkt vorgenommen hat, die die Wiederherstellung einer mangelfreien Sache erschweren. Schlägt diese Mängelbeseitigung innerhalb einer vom Besteller zu setzenden Frist fehl, kann eine angemessene Herabset-zung der Vergütung (Minderung) verlangt oder vom Vertrag zurückgetreten werden.

(7) Bei jeder Mängelrüge steht S+K das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Besteller S+K die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. S+K kann von dem Besteller auch verlangen, dass er den beanstandeten Liefergegenstand an S+K auf Kosten von S+K zurücksendet. Vor einer von S+K unverlangten Rücksendung der Ware ist die Zustimmung von S+K einzuholen.

(8) Gewährleistungsansprüche gegen S+K stehen nur unmittelbar dem Besteller zu und sind nicht abtretbar.

(9) Von S+K ersetzte Liefergegenstände sind S+K auf Anfrage zurückzugewähren.

(10) Liegt ein Transportschaden vor, muss der Besteller etwaige Ansprüche unmittelbar gegenüber dem Frachtführer geltend machen und S+K im gleichen Zuge hierüber in Kenntnis setzen.

§ 12 Schadenersatz

(1) Schadenersatzansprüche gegen S+K können nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Nichteinhaltung einer ausdrücklich gewährten Garantie anerkannt werden. Ausser bei vorsätzlichen Pfl ichtverletzungen ist die Haftung von S+K auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 13 Rückgaberecht

(1) Sollte der Besteller einen gelieferten Artikel nicht behalten wollen, muss er S+K dies innerhalb von 30 Tagen ab Anlieferung schriftlich unter Angabe von Gründen mitteilen. S+K veranlasst dann die Rücknahme und Stornierung der entsprechenden Rechnungspositionen mittels Gutschrift.

(2) Dieses Rückgaberecht kann nur gewährt werden, wenn die Waren ohne Gebrauchsspuren, in Originalverpackung und in angemessener Zeit bei S+K eingehen. Gefahr und Kosten des Rücktransports gehen zu Lasten des Bestellers.

(3) Das Rückgaberecht gilt nicht für Sonderbeschaffungen ausserhalb des Katalogangebots, für auftragsbezogene Sonderanfertigungen und für Waren, für die Sonderpreise (z. B. Mengennachlass) gewährt wurden.

§ 14 Rücktrittsrecht des Bestellers bei Unmöglichkeit und Lieferverzug

(1) Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn S+K die ganze Leistung vor Gefahrübergang unmöglich wird. Gleiches gilt im Falle des Unvermögens von S+K. Im Falle der Teilleistung kann der Besteller nur in dem Umfang vom Vertrag zurücktreten, in welchem S+K die Leistung unmöglich ist.

(2) Befindet sich S+K in Verzug und ist die geschuldete Leistung trotz Nachfristsetzung und der Androhung der Nichtabnahme der Ware nicht erbracht, ist der Besteller ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.

(3) Im Übrigen sind – soweit gesetzlich zulässig – jedwede weiteren Ersatzansprüche des Bestellers sowie Kündigungs- und Rücktrittsrechte ausgeschlossen.

§ 15 Gewerbliche Schutzrechte

Schreibt der Besteller durch bestimmte Anweisungen, Angaben, Unterlagen, Entwürfe oder Zeichnungen vor, wie S+K die zu liefernden Produkte fertigen soll, so übernimmt der Besteller die Gewähr, dass durch S+K die Rechte Dritter wie Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und Urheberrechte nicht verletzt werden. Der Besteller stellt S+K von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer solchen Verletzung gegen S+K geltend machen.

§ 16 Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich das Recht der Schweiz. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf – CISG – findet keine Anwendung. Gerichtsstand für alle aus Vertragsverhältnissen mit Kaufleuten im Sinne des Gesetzes entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Zürich.

§ 17 Speicherung und Verarbeitung von Daten

S+K speichert Kundendaten edv-technisch ausschliesslich zur Abwicklung von Bestellungen und für eigene Werbemassnahmen. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der gültigen Vorschriften Datenschutzgesetzes von S+K gespeichert und verarbeitet. Der Besteller hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. S+K gibt unternehmens- und personenbezogene Daten nicht ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter.

§ 18 Rechtswirksamkeit (Salvatorische Klausel)

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diejenige des gesamten Rechtsgeschäfts nicht.


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