Honeywell Absturzsicherung Twin-Manyard Edge
zweisträngiges Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfer
Länge: 2,0 m
Honeywell Absturzsicherung Miller Kernmantelseil
kantengetestetes Verbindungsmittel mit Falldämpfer
Länge: 2,0 m
Honeywell Miller Bandschlinge MJ00
Anschlagpunkt zur Absturzsicherung
Gurtband in verschiedenen Längen
Honeywell Miller Bandschlinge Titan
Anschlagpunkt zur Absturzsicherung
Gurtband in verschiedenen Längen
1. In welchen Fällen muss die Bereitstellung eines Rettungssystems erfolgen?
2. Gebrauchsdauer von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
3. Wie oft muss die Prüfung der Ausrüstung erfolgen? Wer muss die Prüfung durchführen?
5. Welcher Gurt ist für meinen Bedarf der Richtige?
Mögliche Situationen, in denen nach DGUV Regel 112-199 die Bereitstellung von Rettungssystemen erforderlich ist, sind Notfälle von Personen:
Die DGUV Regel 112-198 legt Bestimmungen für die Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz fest. Absturzsicherungen verhindern entweder einen Absturz (Rückhaltesystem) oder fangen einen freien Fall auf (Auffangsystem).
Umwelteinflüsse (z.B. UV-Strahlung, Feuchtigkeit) beeinflussen die Leistung und Funktion der PSA gegen Absturz. Daher wird die Absturzsicherung je nach Hersteller entweder mit
Um die lebensrettende Funktion der Ausrüstung zu gewährleisten, muss diese regelmäßig überprüft werden Nach jeder Beanspruchung oder bei Zweifeln am ordnungsgemäßen Zustand ist die Ausrüstung zu überprüfen. In jedem Fall jedoch einmal jährlich durch eine befähigte Person (siehe DGUV Regel 112-198; 10.3).
Auffangsysteme (EN 363) sind persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz. Sie haben die Aufgabe, den freien Fall abzufangen und dabei den Fangstoß auf ein erträgliches Maß zu begrenzen.
Auffangsysteme bestehen aus verschiedenen Komponenten. Mindestens jedoch aus einem Körperrückhaltesystem und einem Befestigungssystem, verbunden mit einer zuverlässigen Verankerung. Die Komponenten werden je nach Bedarf kombiniert. Die Festlegung des Bedarfs hängt vom Einsatzort, den Arbeitsbedingungen und der Art der Tätigkeit ab.
Ausrüstungen, die über einen längeren Zeitraum getragen werden, erfordern einen höheren Tragekomfort und eine bessere Ergonomie. Um dies zu gewährleisten, werden z.B. Gurte mit Rückenpolster oder Beinpolster verwendet.
Gurte als übergeordnete Kategorie können in Sitzgurte, Haltegurte und Auffang- oder Rettungsgurte unterteilt werden. Der Haltegurt (EN 358) hat die Aufgabe, eine Arbeitsposition zu halten. Die Halteöse ist in der Regel seitlich in Höhe des Beckenknochens angebracht.
Der Auffanggurt (EN 361) dient zum Auffangen eines Sturzes. Die Ösen befinden sich am Rücken zwischen den Schulterblättern oder im Brustbereich. EN 361 in Verbindung mit EN 353-1 beschreibt die Verwendung im Steigschutz zum Auffangen von Stürzen in Verbindung mit mitlaufenden Auffanggeräten an fester Führung. In der Regel befindet sich die Steigschutzöse am Auffanggurt mittig vor dem Körper.
Sitzgurte haben die Aufgabe, die Person in sitzender Arbeitsposition frei hängend zu halten. Die Sitzgurtöse befindet sich möglichst im Bereich des Körperschwerpunktes.
Das Verbindungsmittel (EN 354) besteht aus einem Seil, einem Gurtband oder einer Kette mit Endverbindung und ist Bestandteil des Auffangsystems. Verbindungsmittel dürfen nur in Verbindung mit geprüften und zugelassenen Komponenten verwendet werden. Verbindungselemente (EN 362) sind verbindende Bestandteile in einem Auffangsystem wie Karabinerhaken.
Bei wechselnden Arbeitspositionen ist das mitlaufende Auffanggerät ideal geeignet, weil schlaffes Seil vermieden wird und der Fallweg bei einem Absturz möglichst gering ausfällt. Mitlaufende Auffangsysteme lassen sich in mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung (EN 353-2) und mitlaufende Auffanggeräte einschließlich fester Führung (EN 353-1) unterteilen.
Falldämpfer-Verbindungsmittel (EN 355) sorgen dafür, dass Bewegungsenergie abgebaut wird und somit die maximale Fangstoßkraft, welche auf den Körper einwirkt, bei 6 kN liegt.
Höhensicherungsgeräte (EN 360) ermöglichen Personen, bei einem Sturz selbstständig zu bremsen.
Anschlageinrichtungen schützen den Benutzer in Verbindung mit Verbindungsmitteln, Falldämpfern, Höhensicherungsgeräten, mitlaufendem Auffanggerät und Auffanggurt vor einem Absturz.
Die Anschlageinrichtung wird am Anschlagpunkt befestigt. Anschlagpunkte müssen eine Mindestfestigkeit von 10 kN aufweisen. Der Anschlagpunkt ist so zu wählen, dass der freie Fall möglichst gering ist und ein Pendeln vermieden wird. Anschlagpunkte sind nach EN 759 auszuwählen. Bei weiteren Fragen zu Anschlageinrichtungen steht Ihnen unser erfahrenes Verkaufsteam gerne für eine individuelle Beratung zur Verfügung.
Unsere zertifizierten Sachverständigen beraten Sie gerne und führen auf Anfrage für Sie die vorgeschriebene, jährliche Prüfung Ihrer Ausrüstung nach DGUV 112-198 (basierend auf DGUV Grundsatz 312-906) durch.
Kostenloser Beratungsservice:
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